Warum ist der US-Prozess so teuer? Beispiel PS3 - DMCA
Wo eine gesetzliche Gebührenordnung Prozesskosten regelt, ist auch eine Versicherungsdeckung kalkulierbar. Mit einer Rechtsschutzversicherung macht man sich über Prozesskosten wenig Gedanken - bis man verliert und die Kosten der Gegenseite erstatten muss, oder bis man sich im Ausland streitet.
Wer in den USA in einen Prozess hineingezogen wird, muss verschiedene Besonderheiten bedenken:Nach der American Rule bleibt jede Seite - auch im Falle des Siegs - für die eigenen Kosten verantwortlich. Kostenordnungen für Gutachter- oder Anwaltshonorare gibt es nicht. Sie gelten als Kartellverstoß.In den USA ist eine Rechtsschutzversicherung nicht kalkulierbar, also für den Prozess in den USA nicht verfügbar. Mit 55 unterschiedlichen Rechtsordnungen in den USA stellen sich fast immer IPR-Fragen, die man in Europa meist nur im internationalen Verkehr kennt. Das steigert die Komplexität.Der prozessuale Aufwand ist in der Regel höher als im deutschen Prozess. Je mehr Aufwand eine Partei verursacht, desto höher werden die Kosten für die andere Partei. Abkürzungen gibt es wenige, Umwege viele. Der Aufwand wird nach der Zeit berechnet. Das gilt für Anwälte wie für Schiedsrichter, Protokollführer oder Sachverständige.Wer es sich leisten, erschlägt den Gegner mit Schriftsätzen, auf die er reagieren muss, bis er finanziell in die Knie gezwungen ist.
Ein Beispiel ist der Prozess, den Sony gegen Geohot, den berühmten Programmierer aus der iPhone-Entdrosselungsszene, angestrengt hat. Das Docket des Gerichts zeigt, wie Sony auf den Programmierer Schriftsätze losballert.
Prozessual wie materiell ist der Prozess auch interessant. Weil Paypal in dem Sony genehmen Gerichtsbezirk liegt und Geohot Paypalnutzer sein soll, wird er im weit von seinem Wohnort entfernten Kalifornien vor Gericht gezerrt. Die Entdrosselung des iPhones hat das Copyright Office in Washington, DC, im Jahre 2010 wie erwartet für rechtmäßig befunden. Sony behauptet, dass eine vergleichbare Entdrosselung der Playstation PS3 rechtswidrig sei. Geohot soll an der Entdrosselung, die eine im Gerät vorhandene Funktion nutzbar macht, mitgewirkt haben. Dasselbe wird weiteren Beklagten aus aller Welt vorgeworfen. Beim gegenwärtigen Sachstand wird Geohot aufgegeben, alle Rechner außer seinen PS3-Geräten einem unbeteiligten Dritten zur Prüfung herauszugeben. Dieser soll feststellen, ob die Rechner Code enthalten, der das Entsperrungsverbot des Digital Millennium Copyright Act verletzt.