Virtuelle Zweigstelle standeswidrig
Das Virtual Office - ein Büro zur zeitweisen Nutzung - ist weltweit bekannt. Praktisch ist es auch für Rechtsanwälte, die eine Zweigstelle eröffnen und die Bindung an einen langfristigen Mietvertrag ablehnen, oder die zuhause arbeiten, doch sich mit Mandanten lieber in einem Mietbüro statt an ihrer Privatanschrift besprechen.
Rechtsanwälte im US-Staat New Jersey dürfen es nach einer neuen Auslegung des dortigen Standesrechts nicht als Kanzlei nutzen. Einzelstaatliches Recht gilt für die Zulassung von Anwälten in den USA, und eine einzelstaatliche Auslegung entfaltet keine bundesweite Wirkung. Die Entscheidung vom 25. März 2010 wird als frauen-, solo- und wettbewerbsfeindlich weithin kritisiert, so auch vom Virtual Law Practice Blog.