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Boss, Facebook, Kritik: Bedingt zulässig

Im Mai verkündete das Amt NLRB, dass Facebook-Kritik am Boss zulässig ist. Im November erklärte es diese Auffassung. Heute wird berichtet, dass ein Gerichtsvergleich diese Auffassung umsetzt.

Bevor man nun bei Facebook am Boss herummeckert, sollte man das Umfeld des Vergleichs betrachten:

A) Der Fall betrifft amerikanisches Bundesrecht. Einzelstaatliches Recht regelt normalerweise das Arbeitsrecht in den USA. Wie das wirkt, ist völlig unklar.

B) Der Fall betrifft Gewerksmitglieder. Das Amt ist für die Zulassung von Gewerkschaften und verwandte Rechtsfragen zuständig. Andere Arbeitnehmer und -geber unterliegen anderen Regeln .

C) Kein Gericht hat die Auffassung des Amts beurteilt. Der Fall ging vom Amt vors Gericht. Dort schlossen die Privatparteien einen Vergleich, der sich an der Amtsansicht orientiert.

Bei anderen Tatsachen kann das Ergebnis also anders aussehen. Kündigung nicht ausgeschlossen.

Das Amt hatte, was man nicht außer Acht lassen sollte, auch einem Arbeitgeber gestattet, Facebook-Kritik zu verwerten, die auf eine mangelhafte Eignung von Arbeitnehmern schließen lässt. Dieser Fall betraf Notfallpersonal und für zulässig erklärte Sanktionen des Arbeitgebers.

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Social Media: Schadensverhütung

Was soll der Anwalt tun, wenn die Mandanten Social Media nicht verstehen und nicht mitbekommen, wie ihr Unternehmen dort zugrunde geredet wird?

Schnell eingreifen und antworten? Auch wenn er nicht weiß, ob die Mandantschaft das will? Wenn Gefahr im Verzuge besteht?

Heute traf mal wieder alles zu. Mandanten kaufen ein Unternehmen. Bei Twitter wird berichtet, dass es schließt. Der Anwalt weiß, dass genau das Gegenteil wahr ist. Das monatelang vorbereitete Closing hat heute stattgefunden. Die Mandanten bereiten die Weiterführung intensiv vor.

Da sie bei Behörden und unerreichbar sind, antwortet der Anwalt bei Twitter mit kommentierenden Retweets: "Im Gegenteil" lautet die Antwort auf die behauptete Einmottung.

Ist das der vertretbare Mittelweg zwischen der Offenlegung von vielleicht noch vertraulichen Details und der Abwendung von Rufschaden? Die Mandanten haben nichts von Vertraulichkeit gesagt. Das Geschäft lebt vom guten Ruf und Ruhm.

Doch ein Anwalt weiß oft mehr als Mandanten, die die Welt nicht alle wissen lassen wollen. Andererseits können Gerüchte in Social Media den guten Ruf in Windeseile ruinieren. Daher die Suche nach dem Mittelweg.

Der Schaden ist abgewendet. Die Twitterer reden nicht mehr vom Dichtmachen.

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