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Virtuelle Zweigstelle standeswidrig

Das Virtual Office - ein Büro zur zeitweisen Nutzung - ist weltweit bekannt. Praktisch ist es auch für Rechtsanwälte, die eine Zweigstelle eröffnen und die Bindung an einen langfristigen Mietvertrag ablehnen, oder die zuhause arbeiten, doch sich mit Mandanten lieber in einem Mietbüro statt an ihrer Privatanschrift besprechen.

Rechtsanwälte im US-Staat New Jersey dürfen es nach einer neuen Auslegung des dortigen Standesrechts nicht als Kanzlei nutzen. Einzelstaatliches Recht gilt für die Zulassung von Anwälten in den USA, und eine einzelstaatliche Auslegung entfaltet keine bundesweite Wirkung.

Die Entscheidung vom 25. März 2010 wird als frauen-, solo- und wettbewerbsfeindlich weithin kritisiert, so auch vom Virtual Law Practice Blog.

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Keine Ernennungspause: Recess Appointments

Ohne ihre leitenden Beamten kommt eine US-Regierung nicht in Schwung. Rechtsanwälten fehlen die Gegenspieler in den Ministerien. Untersuchungsverfahren werden aufgehalten, und ihr Damoklesschwert schwebt womöglich unnötig über den betroffenen Mandanten.Wenn Richter vom Präsidenten ernannt, doch nicht vom Senat abgesegnet werden, kommt die Rechtspflege ins Stocken.

Die Anwaltschaft Washingtons kann deshalb froh sein, dass Präsident Obama die Senatspause um Ostern zu 15 Recess Appointments nutzt. 15 besetzte Stellen sind minimal im Vergleich zur Gesamtzahl der von ihm ernannten Beamten und Richter, die der Senat noch nicht mit dem verfassungsbestimmten Advice and Consent-Siegel versehen hat.

Obama waltet schon über ein Jahr im Amt. Sein Regierungsprogramm kann er nicht umsetzen, wenn die notwendigen Stellen - selbst die in der krisengeschüttelten Finanzaufsicht - unbesetzt sind. Die Arme der Regierung bleiben gelähmt.

Recess Appointments ärgern die Republikaner, die Obama schwächen wollen. Ihnen geht es ums politische Prinzip. Nach über 200 Jahren kann man jedoch wieder einmal die Verfassungsväter der USA bewundern, die in weiser Voraussicht den Weg aus der Lähmung bahnten, selbst wenn er nicht ideal ist und einem störrischen Senat vielleicht zu viel Macht einräumt..

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Feindesanwalt angeklagt: Vertretung von Feindstaaten

Wie man den Feindstaat legal vertritt, ist manchem ein Rätsel. Die Anklage gegen einen Anwalt, der in einem Aufwasch mit der Beschlagnahme vermutlich iranischer Institutionen in den USA eingestampft wurde, zeigt es.

Was diese Woche geschah, muss nicht sein. Wir vertreten Freund- und Feindesländer der USA seit 1946. Seit den schlechten Erfahrungen mit Hitler und seiner Propagandamaschine sind die USA vorsichtig.

Der Foreign Agents Registration Act kann auch vom Anwalt die Einholung einer Genehmigung erfordern. Nach dem Inkrafttreten des FARA, der nicht nur für die Vertreter von Feinden der USA gilt, entwickelten sich Melde- und Berichtspflichten, die jede Lobby erfassen und nicht nur ausländische Sponsoren ins Auge fassen.

Besondere Bösewichte der internationalen Szene, auch das zerbröckelte Triumvirat allen Übels, haben wie jeder Bürger der USA ein Recht auf die anwaltliche Beratung und Vertretung.

Wer jedoch meint, mit unsympathischen Staaten dick Kohle machen zu können und dabei nur das Risiko hinnehmen zu müssen, als Landesverräter geächtet zu werden, irrt. Wer so agiert, findet sich bald auf der Anklagebank wieder. Das galt für Panama; das gilt auch beim Iran.

Wie kann man also das alte Persien bei der Einziehung von 3000 Jahre alten Tontäfelchen im Zivilprozess verteidigen, wenn man befürchten muss, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen?

Die USA verbieten nicht die anwaltliche Vertretung. Sie verbieten beispielsweise durch das Schatzamt das Geschäftliche einer Vertretung. Durch entsprechende Genehmigungen wird dieses Hindernis überwunden. Das Anwaltsgeheimnis wird nicht gefährdet - wenn man von der Offenlegung des Mandatsverhältnisses absieht. Die zuständigen Ministerien respektieren es.

Wer hingegen ohne die entsprechende Erlaubnis anwaltlich auftritt, gibt später bei seiner Strafverteidigung - wenn es um den eigenen Kopf geht - womöglich Mandatsgeheimnisse preis. Ein Bärendienst!

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