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Prozess

 

Richter und Geschworene: Unterschiedliche Aufgaben

Im alten England traf sich die Dorfgemeinde unter der alten Linde. Streithähne trugen ihr Begehr vor. Das Dorf entschied als Jury.

Der König sandte die Richter durchs Land. Sie sollten den Prozess leiten. Die reitenden Richter sprachen nicht Recht, sondern passten auf, dass die Dorfgemeinde gerecht Recht sprach.

Die reitenden Richter waren für das Verfahren zuständig und konnten der Gemeinde das Recht erklären sowie Rechtsgrundsätze des Fallrechts von Dorf zu Dorf weiter tragen. Bei groben Entgleisungen der Geschworenen durften sie einschreiten und den Spruch der Gemeinde, der Peers, richtig stellen.

Wenn man liest:

duessellegal US-Filesharing: A federal jury in NYC reduced the damages from $675,000 to just $ 67,500, of course still a lot of money- http://www.switched.com/2010/07/12/judge-cuts-joel-tenenbaums-unconstitutional-file-sharing-fine/

wie heute bei Twitter, dann sieht man die alten englischen Grundsätze in Aktion. Nur korrigiert nicht die Gemeinde der Geschworenen ihren Spruch, sondern der Richter. In diesem Fall eine Richterin.

Die Geschworenen der Jury verkünden ihr Verdict. Der Judge kann in den USA auf mehreren Wegen das Ergebnis verändern oder auch einen neuen Prozess anberaumen, wenn die Jury spinnt. Zum Schluss kommt das Urteil. Das spricht der Richter aus.

 

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Sammelklage wegen acht Dollar

Das Konzept der Sammelklage wird oft damit erklärt, dass sich Kleinstbeträge nur unwirtschaftlich einziehen lassen. Ein Bösewicht nimmt 1.000 Opfern $5 ab - soll etwa jedes Gerichtskosten von $150 einzahlen, um ihn zu verklagen?

In Donohue v. Quick Collect, Az. 09-35183, ging es um entweder $8 oder $35. Handelte ein Inkassoanwalt rechtswidrig, als er einen Teilbetrag als Zinsen bezeichnete, der keine Verzinsung war? Muss er sich deshalb gegen eine Class Action verteidigen, die die Schuldnerin gegen ihn im Namen aller vergleichbar Betroffenen erhob?

Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks erklärte am 14. Januar 2010 sammelklagenmindernd, dass die Verfehlung des Anwalts durch eine Falschbezeichnung der Schuld nach dem Fair Debt Collection Practices Act unwesentlich war. Die Schuldnerin wurde über ihre Schuld nicht getäuscht und zu einer Fehlentscheidung verführt.

Dennoch belegt die leicht lesbare Urteilsbegründung, dass das Inkasso eine gefährliche Falle auch für US-Anwälte und ihre Mandanten bleibt.

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Musikgiganten als Kartellverschwörer

Selbst wenn man Musik auf dem iPhone nichts abgewinnt, freut doch die heutige Entscheidung gegen Musikgiganten. Sie brüsten sich in alle Richtungen, kaufen sich Politiker und kämpfen mit harten Bandagen.

Und doch fand der United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City, dass sie als Verschwörungsbeklagte weiter verfolgt werden dürfen - ihr Internet-Musikvertrieb stinkt nach Kartellabsprachen.

Der kleine Mann, der Kunde, hat einen Prozessabschnitt gewonnen. Schon im Schlüssigkeitsverfahren hat das Gericht mit seinem Urteil in Starr v. Sony BMG Nachweise und Erklärungen über geheime Preisabsprachen offen gelegt, die auch in anderen Ländern bei Kartellverfahren nützlich sind.

[T]he complaint contains the following non-conclusory factual allegations of parallel conduct. First, defendants agreed to launch MusicNet and pressplay, both of which charged unreasonably high prices and contained similar DRMs. Second, none of the defendants dramatically reduced their prices for Internet Music (as compared to CDs), despite the fact that all defendants experienced dramatic cost reductions in producing Internet Music. Third, when defendants began to sell Internet Music through entities they did not own or control, they maintained the same unreasonably high prices and DRMs as MusicNet itself. Fourth, defendants used MFNs in their licenses that had the effect of guaranteeing that the licensor who signed the MFN received terms no less favorable than terms offered to other licensors. For example, both EMI and UMG used MFN clauses in their licensing agreements with MusicNet. Fifth, defendants used the MFNs to enforce a wholesale price floor of about 70 cents per song. Sixth, all defendants refuse to do business with eMusic, the #2 Internet Music retailer. Seventh, in or about May 2005, all defendants raised wholesale prices from about $0.65 per song to $0.70 per song. This price increase was enforced by MFNs. AaO 12.

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Sprachprüfung bei Einbürgerung

Die Geschworene kehrt nachts erschöpft vom Gericht heim: Mistrial, zwei Tage verloren. Erst in den Deliberations erklärte eine Geschworene, dass ihr Englisch schlecht ist und sie nichts verstanden hat. Die Hälfte der Geschworenen waren nicht in den USA geboren; nur eine schwieg, bis der Richter den Prozess abbrach.

Vor langer Zeit saß das Dorf unter der Dorflinde und entschied zivil- und strafrechtiche Prozesse. Aus diesen Peers wurden Geschworene, die unter der prozessualen Aufsicht reitender Richter Recht sprachen.

Das Volk soll im eigenen Namen urteilen - hört sich gut an. Nicht jeder traut abgehobenen Gerobten. Bequemer ist es allerdings für das Volk, Richter zu bezahlen, die sich freiwillig die Mühe geben und Jura studiert haben. Doch auch dann bedeutet ein verpatzter Prozess verlorene Zeit und verschwendetes Geld.

Die USA werden ihren verfassungsverbrieften Geschworenenprozess in Zivil- und Strafsachen nicht aufgeben. Vielleicht sollten sie die Einbürgerung mit einer Sprachprüfung verbinden, die auch die Eignung zum Bürgerdienst in der Jury belegt.

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Feindesanwalt angeklagt: Vertretung von Feindstaaten

Wie man den Feindstaat legal vertritt, ist manchem ein Rätsel. Die Anklage gegen einen Anwalt, der in einem Aufwasch mit der Beschlagnahme vermutlich iranischer Institutionen in den USA eingestampft wurde, zeigt es.

Was diese Woche geschah, muss nicht sein. Wir vertreten Freund- und Feindesländer der USA seit 1946. Seit den schlechten Erfahrungen mit Hitler und seiner Propagandamaschine sind die USA vorsichtig.

Der Foreign Agents Registration Act kann auch vom Anwalt die Einholung einer Genehmigung erfordern. Nach dem Inkrafttreten des FARA, der nicht nur für die Vertreter von Feinden der USA gilt, entwickelten sich Melde- und Berichtspflichten, die jede Lobby erfassen und nicht nur ausländische Sponsoren ins Auge fassen.

Besondere Bösewichte der internationalen Szene, auch das zerbröckelte Triumvirat allen Übels, haben wie jeder Bürger der USA ein Recht auf die anwaltliche Beratung und Vertretung.

Wer jedoch meint, mit unsympathischen Staaten dick Kohle machen zu können und dabei nur das Risiko hinnehmen zu müssen, als Landesverräter geächtet zu werden, irrt. Wer so agiert, findet sich bald auf der Anklagebank wieder. Das galt für Panama; das gilt auch beim Iran.

Wie kann man also das alte Persien bei der Einziehung von 3000 Jahre alten Tontäfelchen im Zivilprozess verteidigen, wenn man befürchten muss, mit einem Bein im Gefängnis zu stehen?

Die USA verbieten nicht die anwaltliche Vertretung. Sie verbieten beispielsweise durch das Schatzamt das Geschäftliche einer Vertretung. Durch entsprechende Genehmigungen wird dieses Hindernis überwunden. Das Anwaltsgeheimnis wird nicht gefährdet - wenn man von der Offenlegung des Mandatsverhältnisses absieht. Die zuständigen Ministerien respektieren es.

Wer hingegen ohne die entsprechende Erlaubnis anwaltlich auftritt, gibt später bei seiner Strafverteidigung - wenn es um den eigenen Kopf geht - womöglich Mandatsgeheimnisse preis. Ein Bärendienst!

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