Klarer: Gerichtsstandsklausel. Unklarer: Prozessfinanz
Eine wichtige Rechtsfrage klärte gestern das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks: Wenn die Gerichtsstandsklausel eines als sittenwidrig angefochtenen Vertrags angefochten wird, ist dennoch das in der Gerichtsstandsklausel bestimmte Gericht für die Feststellung der Unwirksamkeit der Klausel im US-Prozess zuständig.
Das Recht von Alabama sollte nach dem Vertrag anwendbar sein. Das Gericht sollte das einzelstaatliche in Illinois sein. Der Vertrag behandelt eine Prozessfinanzierung und könnte nach dem Recht von Alabama sittenwidrig sein.
Damit fällt jedoch nicht die Gerichtswahl, erklärte der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit am 11. Februar 2011 im Fall John Rucker v. Oasis Legal Finance, L.L.C. Der Prozess über die Sittenwidrigkeit der Prozessfinanzierung kann nun im richtigen Gericht weitergehen. IPR ist im amerikanischen Recht fast Tagesgeschäft. Die Bestimmung der Anwendbarkeit des einzelstaatlichen Rechts und die Zuständigkeit und Wahl von Gerichten aus den über 55 Rechtsordnungen der USA beschäftigen uns laufend. Die Revisionsbegründung stellt die Weichen in erfreulich klarer Weise.
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