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IPR

 

Klarer: Gerichtsstandsklausel. Unklarer: Prozessfinanz

Eine wichtige Rechtsfrage klärte gestern das Bundes­berufungs­gericht des elften US-Bezirks: Wenn die Gerichts­stands­klausel eines als sitten­widrig angefoch­tenen Vertrags ange­fochten wird, ist dennoch das in der Gerichts­stands­klausel bestimmte Gericht für die Feststellung der Unwirk­samkeit der Klausel im US-Prozess zuständig.

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Das Recht von Ala­bama sollte nach dem Vertrag an­wend­bar sein. Das Gericht sollte das einzel­staat­liche in Illi­nois sein. Der Vertrag be­han­delt eine Prozess­finan­zierung und könnte nach dem Recht von Ala­bama sitten­widrig sein.

Damit fällt jedoch nicht die Gerichts­wahl, erklärte der United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit am 11. Februar 2011 im Fall John Rucker v. Oasis Legal Finance, L.L.C. Der Prozess über die Sitten­widrigkeit der Prozess­finanzierung kann nun im rich­tigen Gericht weiter­gehen.

IPR ist im ameri­kanischen Recht fast Tages­geschäft. Die Bestim­mung der Anwend­barkeit des einzel­staatlichen Rechts und die Zuständig­keit und Wahl von Gerichten aus den über 55 Rechts­ordnungen der USA beschäftigen uns laufend. Die Revisions­begründung stellt die Weichen in erfreulich klarer Weise.

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Oprah und das US-Binnen-IPR

Oprah Winfrey ist der wohl bekannteste Fernsehstar der USA. Während Zehntausende sich auf das Urteil vom 15. März 2010 gegen sie stürzen, weil sie berühmt ist, interessiert uns Juristen lediglich die sorgfältig formulierte Begründung.

Das Urteil ist einfach deshalb lesenswert, weil es in das Conflicts of Laws-System einführt. Innerhalb der USA braucht man ein IPR genauso wie innerhalb der E.U. In den USA heißt das IPR Conflicts of Laws.  Treffen Parteien oder Sachverhalte aus verschiedenen Staaten in den USA aufeinander, muss eine der über 55 Rechtsordnungen in den USA anwendbar sein. Und dieses anwendbare Recht wird über die Conflicts of Laws-Methoden ermittelt.

Im Fall Lerato Nomvuyo Mzamane v. Oprah Winfrey,  Az. 08-4884, prüft das Bundesgericht erster Instanz im östlichen Bezirk von Pennsylvanien das IPR im Verhältnis zur deliktischer Haftung wegen Darstellung im falschen Licht, Verleumdung und absichtlicher Zufügung emotionalen Schadens.

Die Entscheidung von 128 Seiten Länge ist übrigens ein Zwitter. Als Urteil wird der letzte Anspruch abgewiesen. Als Beschluss bestimmt die Entscheidung, wie das Verfahren in Bezug auf die anderen Ansprüche weiter geht.

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