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Gericht

 

Schmerzhafte Entlassung: $100,000 Schmerzensgeld

Wie schmerzhaft muss eine Kündigung in Puerto Rico wohl sein, damit der Entlassene und seine Ehefrau je $100,000 Schmerzensgeld erhalten?

Verdammt schmerzhaft, nachdem dem entlassenen Mann ohnehin schon $600,000 Schadensersatz als Krönung der Kündigungsschutzklage zugesprochen wurden!

Die Begründung erklärte das Bundesrevisionsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston am 27. September 2011. Die Parteienbezeichnung lautet: Duran-Lopez v. Stiefel Laboratories.

Das Urteil sollte allen eine Lehre sein, die in den USA die Mär von Hire and Fire glauben.

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The Shit Will hit the Fan

Stellen Sie sich vor, ein amerikanischer Unternehmer benutzt in einer hitzigen Verhandlung die Redewendung "The shit is going to hit the fan" - auf Deutsch. Klingt komisch, nicht?

In der umgekehrten Richtung klingt manche deutsche Redewendung nicht nur komisch, sondern kann Sie auch ins amerikanische Gefängnis bringen.

Wer möchte schon wegen eines Idioms, das in einer anderen Sprache etwas Riskantes bedeutet, eine Nacht im Unterhemd unter 40 Fremden verbringen - Fremden, die die simple Redewendung gar als Terrordrohung auffassen und Ihnen den Flug nach Guantanamo ankündigen?

Und doch geschieht es immer wieder. Wenn der Anwalt Sie nicht in die Vertragsverhandlungen begleitete und rasch das Missverständnis aufklärte, kommt später die Polizei im Hotel vorbei und nimmt Sie erst einmal mit - Redefreiheit hin oder her, - denn bei Drohungen ist man nicht zimperlich. Und heute fallen Drohungen leicht unter die Terrorgesetze.

Einen Ausländer aus der Untersuchungshaft zu befreien, ist bei Bedrohungsanklagen - drei Zuhörer = drei Vergehen, nix Tateinheit - oft schwieriger als bei sonstigen Straftaten. Der Vertragsjurist trifft dann auf einen schwer geschockten Mandanten, im roten Sicherheitsanzug, an Händen und Füßen angekettet, hungrig und durstig, umringt von den eilig eingeschalteten Strafverteidigern, Gerichtswächtern und Polizisten.

Er kann vielleicht, wenn das Gericht es zulässt, schon bei der ersten Haftprüfung mit Belegen aus der Vertragssprache, Belegen von Redewendungen in zwei Sprachen und anderen Nachweisen die Ungefährlichkeit der entglittenen Idiomatik erläutern. Im Zusammenwirken mit den Strafrechtlern gelingt vielleicht die Freilassung.

keeping fingers crossed

Doch dann folgen Reisen zur Teilnahme an weiteren Verhandlungsterminen. Der Strafbefehl ist unbekannt - wer am Termin nicht teilnimmt, wird als flüchtig ausgeschrieben und kann Reisen in die USA vergessen. Ein langer und teurer Weg zur Rehabilitierung!

Öfter hört man hingegen, das dieser Weg nicht einmal nach Tagen gelingt. Der Unternehmer erklärt sich irgendwann schuldig, wird nach Wochen abgeschoben und darf nie mehr in die USA reisen. Und all das nur, weil das Schulenglisch samt Erfahrungen aus Urlaub, Film und Fernsehen nicht für alle sprachlichen Klippen im Land der großen Freiheit wappnet.

Auch europäische Freunde makabrer oder gewagter amerikanischer Musiktexte haben schon so manche Nacht, wenn nicht gar Wochen oder Monate, in den Gefängnissen der USA verbracht. Das Sprachschicksal trifft also nicht nur Unternehmer.

 

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Sprachprüfung bei Einbürgerung

Die Geschworene kehrt nachts erschöpft vom Gericht heim: Mistrial, zwei Tage verloren. Erst in den Deliberations erklärte eine Geschworene, dass ihr Englisch schlecht ist und sie nichts verstanden hat. Die Hälfte der Geschworenen waren nicht in den USA geboren; nur eine schwieg, bis der Richter den Prozess abbrach.

Vor langer Zeit saß das Dorf unter der Dorflinde und entschied zivil- und strafrechtiche Prozesse. Aus diesen Peers wurden Geschworene, die unter der prozessualen Aufsicht reitender Richter Recht sprachen.

Das Volk soll im eigenen Namen urteilen - hört sich gut an. Nicht jeder traut abgehobenen Gerobten. Bequemer ist es allerdings für das Volk, Richter zu bezahlen, die sich freiwillig die Mühe geben und Jura studiert haben. Doch auch dann bedeutet ein verpatzter Prozess verlorene Zeit und verschwendetes Geld.

Die USA werden ihren verfassungsverbrieften Geschworenenprozess in Zivil- und Strafsachen nicht aufgeben. Vielleicht sollten sie die Einbürgerung mit einer Sprachprüfung verbinden, die auch die Eignung zum Bürgerdienst in der Jury belegt.

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Gerichtsbarkeit der USA und Auslandssachverhalte

US-Gerichte schicken ausländische Kläger vermehrt  heim. So lautet mein Fazit des Jahres im German American Law Journal.

Bei Inländern wie Ausländern sorgte der Supreme Court für eine Minderung des Klageaufkommens. Bei Auslandstransaktionen wirkt die Abkehr vom Grundsatz, dass ein US-Gericht seine dingliche Zuständigkeit  ausüben darf, nur weil  eine ausländische Dollartransaktion eine Millisekunde lang das Finanzwesen der USA besucht.

Am deutlichsten wird der Trend bei der Anwendung des Forum non conveniens-Grundsatzes im Jahre 2009. Vermehrt üben die Gerichte ihr Ermessen aus, US-Prozesse mit ausländischen Sachverhalten aus den USA zu verweisen. 

Von einer Usurpierung der Gerichtsbarkeit kann man kaum sprechen. Der Trend geht in die Gegenrichtung.

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