Gerichtsbarkeit der USA und Auslandssachverhalte
US-Gerichte schicken ausländische Kläger vermehrt heim. So lautet mein Fazit des Jahres im German American Law Journal.
Bei Inländern wie Ausländern sorgte der Supreme Court für eine Minderung des Klageaufkommens. Bei Auslandstransaktionen wirkt die Abkehr vom Grundsatz, dass ein US-Gericht seine dingliche Zuständigkeit ausüben darf, nur weil eine ausländische Dollartransaktion eine Millisekunde lang das Finanzwesen der USA besucht. Am deutlichsten wird der Trend bei der Anwendung des Forum non conveniens-Grundsatzes im Jahre 2009. Vermehrt üben die Gerichte ihr Ermessen aus, US-Prozesse mit ausländischen Sachverhalten aus den USA zu verweisen. Von einer Usurpierung der Gerichtsbarkeit kann man kaum sprechen. Der Trend geht in die Gegenrichtung.