USAnwalt

Attorney USA & Rechtsanwalt 

Von Kreisen zu Schlingen

2011 ist von Schlingen geprägt, die im Internet zu Fallen werden. Sorge vor Spam, Transparenzpflicht für Nutzer und das Geflecht der Datenvernetzungen und -abgleich über Drittfirmen wie Klout verschmelzen zu einem Amalgam, in dem der Internetnutzer als Person keine Rolle mehr spielt. Er ist Datenlieferant. Anonymität stört die Erfassung und Bearbeitung nur.

In Deutschland geht man zwar davon aus, dass Transparenz per Impressum erstrebenswert sei. Diese witzige Vorstellung muss von dem Gedanken getragen sein, dass Datenschützer noch wirksam die Person schützen können. Dabei ist amtlicher Datenschutz ein Kampf gegen Windmühlen und aus dem Fenster geworfenes Geld der Steuerzahler.

Google mag mein anonymes Konto bei Plus nicht; also werde ich hinauskomplimentiert. Das ist in Ordnung, denn Google ist der Hausherr.

Eigentlich könnte ich mich der Klarnamenspflicht bei Google Plus unterwerfen: Schließlich sind bei Martindale-Hubbell seit 1984, wenn nicht gar 1979 meine Daten veröffentlicht, eine Pflichtübung für Juristen. Und Facebook führt neben meinem bekannten Screenname USAnwalt auch den Klarnamen. JusMeum, LinkedIn und andere auch.

Google hatte ich mehr zugetraut, und mehr getraut. Deshalb bleibe ich erst einmal stur.

Pinterest traue ich wie Facebook überhaupt nicht. Dort erlaubte das Invite jedoch den anonymen Auftritt. Die wissen wohl, dass das heute auch nicht mehr viel wert ist. Oder liegt es daran, dass dort die meisten Nutzer weiblich sind, für die Anonymität ein wichtiger Schutz vor Stalkern ist? Mir geht es vorrangig um Phisher, nicht Stalker, dort die Schutzinteressen sind ähnlich.

Warum überhaupt Pinterest? Damit dort niemand meinen Screenname nutzt und als ich auftritt. So fing ich auch bei Tumblr an. Dann erwies sich Tumblr als praktisch für schnelle Notizen. Aus den Notizen wurden Berichte, die anderswo erschienen.

Mitterweile ist mein Tumblr-Konto suspendiert. Warum? Ich weiß es nicht. Denkt Tumblr vielleicht, ich hätte kopiert? Schließlich ist derselbe Inhalt irgendwo anders als vollständiger Beitrag, teilweise wortgleich, veröffentlicht.

Womöglich hat Tumblr mich warnen wollen. Allerdings führte der ISP mit der EMailanschrift, die Tumblr besaß, eine neue Spamsperre ein. Nachrichten der Washington Post und von Google Alerts kamen nicht mehr an. Vielleicht auch eine von Tumblr nicht? Die Anschrift ist auf einen anderen ISP umgleitet: GMail. Dort treffen die erwünschten EMails wieder ein. Tumblr hat sich nicht wieder gemeldet. Das ist verständlich, wenn Tumblr mich für einen Kopierer halten sollte.

Schlingen, für Bösewichte ausgelegt, fangen letzlich jedermann. Nur gegen die Bösen gewinnt keiner. Und die Datensammlung mit Abgleich durch Dritte bleibt unaufhaltbar.

Wer noch nie im Internet war, kann sich möglicherweise noch schützen, wenn er von Anfang an anonym, verschlüsselt, über Proxies und mit anderen Tricks vorgeht. Dann macht das Internet allerdings keinen Spaß mehr. Jedenfalls nicht wie vor 20 Jahren.

Beim Auto begann es auch einmal ganz locker.

 

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EMail 1993: Ziemlich allein

EMail funktionierte 1984 ganz gut mit dem Dreipfünder NEC Starlet samt 300 Baud-Modem. Spam gab es keinen.

1993 konnte man eigentlich damit rechnen, dass auch Mandanten mitziehen würden. Immerhin hatten Compuserve und AOL die Verbindung zum großen Internet in den Griff bekommen, und die Ferner-liefen-Anbieter drängten sich mit Gratis-Disketten in den Markt.

Ein Fachzeitschrifteninterview vom Oktober 1993 erinnert mich daran, dass das die Mandantenpost jedenfalls noch nicht Routine war. Die IT-Unternehmen hatten eine Vorstellung davon, aber fanden EMail zu riskant. Sie zogen das Fax vor.

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2002 waren dann fast alle dabei. Manche Behörden und besonders bürokratisch struktuierte Unternehmen gaben den Zugang jedoch nicht frei. Dann mussten die Mitarbeiter über Privatkonten kommunizieren. Traurig.

2011 reicht's allmählich. Spam ist immer noch erfolgreicher als die Spamabwehr. Reply All scheint weiterhin der beliebteste Schalter zu sein. Jeder SM-Anbieter meint, er müsse auch noch ein EMailkonto anbieten.

Der Überblick geht verloren. Die eigentliche Kommunikation spielt sich anderswo ab.

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Was ist ein Registered Agent?

Jede Gesellschaft benötigt einen Zustellungsbevollmächtigten, den Registered Agent.* Der kann der Gesellschaft angehören oder ein Dritter sein. Die Zustellungsbevollmächtigung allein unterwirft die Gesellschaft nicht der Zuständigkeit der örtlichen Gerichte, erklärt in der Hauptstadt Washington das Gesetz in §29-104.14 D.C. Code.

Das Amt des Registered Agent ist nicht mit einer Funktion in der Geschäftsführung oder dem Aufsichtsrat, also den Organstellungen der Officers und Directors, gleichzusetzen. Die Aufgaben des Registered Agent sind beschränkt.

Er handelt nicht für die Corporation oder sonstige Gesellschaft, sondern empfängt amtliche und Gerichtspost an die vertretene Gesellschaft und leitet sie ihr an die letzte bekannte Anschrift zu.

Der Agent kann eine natürliche Person sein, die ungewerblich, wenn auch vergütet handelt, oder eine natürliche oder juristische Person, die gewerblich handelt und selbst angemeldet sein muss, siehe § 29-104.05. D.C. Code. Listing of commercial registered agent. Er muss im Sitzstaat der Gesellschaft residieren.

Wenn der Registered Agent der Corporation auch in sonstiger Funktion angehört, kann er angestellt sein. Doch ist ein Arbeitsverhältnis ebenso wenig zwingend wie bei den Organstellungen. Die Funktionen des Gesellschaftsrechts orientieren sich nicht an der arbeitsrechtlichen Beziehung.

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*  Natürlich erfüllen Frauen das Amt gleichermaßen.

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Freude des Anwalts: Kein Prozess

Zwei Dinge gefallen mir als Anwalt in den USA besonders:

1) Mandanten beim Aufbau helfen.
2) Mandanten vom Gericht fernzuhalten.

Aufbau ist das Gegenteil des Zerschlagens. Manche Kollegen, auch die auf die erste Instanz spezialisierten Litigators in meiner Kanzlei, gehen von der Maxime Ligitation is War aus, und lieben den Streit, um den Mandanten zum Sieg zu führen. Sieg ist gut, doch vor Gerichten in den USA bleibt es meist beim teuer erkauften Pyrrhussieg. Die Nerven, die Kosten, den Zeitverlust - das kann kein Urteil ersetzen. Und die Kostenerstattung gibt es beim Sieg nach der American Rule nicht. Das bestätigen auch meine Appellate Partners, die die Revision bis zum Supreme Court durchziehen: Ein richtiges Happy End gibt es auch beim Sieg nicht.

Wenn schon ein Prozess, meine ich, dann um den Prozess im US-Gericht zu blockieren. Der fuchsteufelswilde Handelsvertreter beispielsweise droht dem deutschen Hersteller, ihn vor die Jury zu zerren, ihm mit Strafschadensersatzforderungen den roten Heller zu nehmen, ihn und seine Mitarbeiter im Kreuzverhör auf die Matte zu zwingen, und die Welt über seine Straftaten in der Misshandlung seines amerikanischen Partners zu informieren. Wutschäumend setzt er eins aufs andere.

Bis wir einen Ansatz für eine negative Feststellungsklage in Deutschland finden. Die verfasst der deutsche Hausanwalt des Herstellers. Wir liefern die Strategie. Worin bestehen die Vorwürfe deliktischer Ansprüche amerikanischen Rechts, worin die behaupteten Straftaten? Wie passen die behaupteten amerikanischen Tatbestände zu den deutschen Zuständigkeitsmerkmalen?

Mit anderen Worten: Wie kann man die Wutausbrüche so verwerten, dass die in Deutschland erhobene Klage auch wirksam die später eingereichte Klage des Wahnsinnigen in den USA unzulässig werden lässt?

Klagen: grundsätzlich besser nicht. Wenn es unvermeidbar ist, dann besser in Deutschland. Die Rechtssicherheit ist höher. Die Vorhersehbarkeit der Kosten, des Beweisverfahrens, der Belastung der Parteien lässt den deutschen Prozess deutlich vorteilhafter wirken. Wer kann schon erahnen, wie eine Jury eine theatralische Darbietung des heimischen Vertreters gegen den bösen Ausländer bewerten würde? Da geht es nicht allein um Recht und Unrecht, um Tatbestandsmerkmale und Gutachter.

Wenn man sich gegen das Risiko eines US-Prozesses entscheidet und den deutschen Rechtsweg wählt, muss der deutsche Prozess nicht unbedingt bis zum bitteren Ende dauern. Merkt der Wüterich erst einmal, dass ihm der Weg zum US-Gericht versperrt ist, wird er erst wilder. Ein Prozess im Ausland macht ihm Angst. Dann resigniert er.

So wird auch ein Vergleich zu vernünftigen Konditionen machbar. Und der Weg zum Aufbau im amerikanischen Markt ist wieder frei.

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Schmerzhafte Entlassung: $100,000 Schmerzensgeld

Wie schmerzhaft muss eine Kündigung in Puerto Rico wohl sein, damit der Entlassene und seine Ehefrau je $100,000 Schmerzensgeld erhalten?

Verdammt schmerzhaft, nachdem dem entlassenen Mann ohnehin schon $600,000 Schadensersatz als Krönung der Kündigungsschutzklage zugesprochen wurden!

Die Begründung erklärte das Bundesrevisionsgericht des ersten Bezirks der USA in Boston am 27. September 2011. Die Parteienbezeichnung lautet: Duran-Lopez v. Stiefel Laboratories.

Das Urteil sollte allen eine Lehre sein, die in den USA die Mär von Hire and Fire glauben.

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Hot Coffee Propaganda Against Citizens

The hot coffee plaintiff still makes the rounds in anti-jury propaganda. The Supreme Court justice in Mississippi was bought off the bench, not only in the Grisham novel. The Reagan mockery of the caller run over in a telephone booth by a car who sued -- whom out of all people? --  the telephone company earned him big applause. The Halliburton employee who was promised housing in a women trailer in Iraq, then placed alone in the midst of 400 men in trailers and horribly drugged and gang-raped, had no recourse to the courts because of a mandatory arbitration clause in her contract.

Frivolous and abusive plaintiffs? Run-away jury system? Biased judges? Definitely so if you believe instant media reports from the court room after juries deliver their verdicts. Such stories breathe life into Seinfeld and entertain millions.

Not at all true if you see the facts in the Hot Coffee movie. I was moved by the suppressed facts and distorted propaganda when I saw the film today at the George Washington University, the alma mater of its producer, Susan Saladoff.

Although Ralph Nader was in the audience and the U.S. Chamber of Commerce a few blocks away was portrayed as the chief villain, the documentary rings true and not as counter-propaganda against so-called tort reform, court reform and the innocent-looking arbitration clause.

Non-lawyers and lawyers alike will find the movie moving and exciting, the evidence disgusting and disturbing, and the disregard of the constitutional guarantees of due process and trial by jury strategically trampled on by the Chamber deeply troubling.

I have often written about the press and their run on extravagant verdicts while ignoring the true outcomes of cases -- both in the original court or after higher review -- which frequently reflect significant, often huge corrections of the amount of damages awarded.

The movie brought home how ignorant I was about these particular cases and how much they have been distorted. It also made me wonder how many Americans understand the concept of torts -- do not think sweet and delicious -- or even the notion of damages -- which reflects both harm and compensation for it. With legal terminology so unfamiliar to the average citizen, tort reform and court reform represent easy-to-swallow concepts for citizen and politician alike. The movie points out how they have been used for propaganda purposes.

Propaganda -- there is an excerpt from a Bush speech where he expressly advocates propaganda. Citizen -- that term is used in non-citizen propaganda groups, well-known in Washington, DC as astro-turfers as opposed to grassroot movements. I note such details to illustrate the educational side of this gripping documentary.

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Kreditkrise USA - Vorteil für Mandanten?

Sollte man Mandanten raten, Dollar-Vorschüsse in belieber Höhe zu zahlen? Jetzt kosten sie vielleicht weniger Euros als in fünf Tagen.

Dann könnte der Kongress das Finanzproblem der USA aus der Welt geschafft haben, und der Dollar könnte stärker werden. Damit würde die Dollar-Honorarrechnung für Mandanten teurer, die in Euros zahlen.

Ist man als Anwalt verpflichtet, Mandanten auf die Situation hinzuweisen? Oder sollte man sich aus der Währungsspekulation heraushalten? Ich tendiere zum Heraushalten, weil wir Anwälte nicht als Finanzberater engagiert werden.

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Diffamierung in den USA: Grobes Raster

Hat der Mörder 31 oder 30 Personen umgebracht? Stahl der Räuber in New York oder einem Opfer aus New York? Verdient die Prostituierte 100 oder 120 Dollar?

Wenn diese Behauptungen im wesentlichen wahr sind, kann dann eine Diffamierungsklage wegen geringfügiger Abweichungen in den Tatsachen erfolgreich sein? Oder stellt die Bezeichnung als Mörder, Räuber oder Hure wegen der Fehler eine Verleumdung dar?

Das Recht der Diffamierung seit englischen Common Law-Zeiten und in seiner amerikanischen Inkarnation - verbrämt durch verfassungsrechtliche Meinungsfreiheitsgrundsätze im First Amendment - untersucht beschreibend das Bundesrevisionsgericht des zehnten Bezirks der USA im Fall Bustos v. A&E Television Networks am 19. Juli 2011.

Bustos saß im Knast und wurde von verschiedenen Gruppen misshandelt. Die einen glaubten einem Fernsehbericht, er sei Mitglied einer rassenhassenden Organisation. Die Mitglieder dieser Organisation verachteten ihn hingegen, weil er kein Mitglied ist.

Bustos wandte sich zivilrechtlich gegen die Fernsehanstalt, weil sie ihn verleumdet habe. Diese gesteht im Prozess die Verleumdung, denn eine Mitgliedschaft besaß Bustos wirklich nicht. Andererseits hafte sie nicht, weil er sich der Mitgliedschaft gleichgestellt habe, als er sich mit Mitgliedern zu Straftaten verschwor.

Das Gericht gibt ihr recht. Unwesentliche Abweichungen von der Wahrheit reichen nicht zur Abwendung der Wahrheitseinrede aus, erklärt es auf 18 Seiten seiner leicht nachvollziehbaren Begründung.

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Die BRD in den USA verklagen - nein danke!

Mein Nachbar spinnt. Oder: Die deutschen Gerichte geben mir kein Recht. Immer wieder treffen solche Mandatsanfragen hier ein. Warum? Eine Klage in den USA wird gewünscht.

Meine Agenten werden ihnen Bomben senden, wenn Sie uns nicht gegen den deutschen Unrechtsstaat vertreten. Das gibt es seltener.

Ein für alle Mal: Nein danke!

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Gratislisten amerikanischer Urteile

Kostenlose Übersichten mit Verknüpfungen neuester Entscheidungen der amerikanischen Obergerichte finden sich nun auf zwei Seiten.

Star List Decisions Today - U.S. Court of Appeals zeigt seit 2008 alle Entscheidungen des Tages auf und verlinkt sie mit den Originalen der Gerichte, deren Sitz und Bezirk verzeichnet wird. Zudem wird eine Wochenübersicht angeboten. Die Liste wird im Laufe des Tages bei Erscheinen der Entscheidungen aktualisiert. Je nach Fortschritt der Webmaster der Gerichte ist sie gegen 17 Uhr Ostküstenzeit komplett.

Bei Court Listener erscheinen seit 2010 die Entscheidungen der Gerichte auf einzelnen Seiten. Die Webseite verbindet nicht nur zu den Gerichten, sondern bietet auch eine eigene Sicherung und damit eine Entscheidungssammlung an, die beim Ausfall von Gerichtsservern nützlich ist.

Decisions Today ist vom Verfasser als minimalistische Übersicht ohne grafische Designansprüche programmiert. Wichtige Urteile werden gleich ausgewertet und bei Twitter und im German American Law Journal verzeichnet. Die Seite Court Listener ist ein Informatikerprojekt, wegen ihrer Datenbank auch nach der ersten Woche wertvoll sowie technisch und optisch eleganter.

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Beide Webseiten erfassen nur die Urteile der Obergerichte des Bundes, also die 13 Bundesberufungsgerichte und den Supreme Court in Washington, nicht die parallel zu ihnen tätigen Gerichte der Einzelstaaten. Die erste Webseite verzeichnet auch die Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs.

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