USAnwalt

Attorney USA 

Haiti für Obama: Verschütteter Gesetzgebungsprozess

Das Wahlergebnis in Massachusetts wirkt wie ein Abbröckeln des politischen Fundaments von Präsident Obama. Eine Senatsstimme weniger - das sollte sich kitten lassen.

Da Republikaner parteitreu bleiben, selbst wenn das Ziel nur darin besteht, Carter, Clinton oder Obama zu eliminieren, bedeutet die eine Stimme, dass der Republikanerblock im Senat jedes Gesetz blockieren kann, das Obama will.  Mitwirken, sich beteiligen, demokratisch das Mandat der riesigen demokratischen Wählermehrheit beugen - das tun sie seit Jahrzehnten nicht. 

Ohne die fehlende Stimme, die dem letzten Senator Kennedy gehörte, droht Obamas Plänen und denen der Mehrheit des Volkes ein unvorstellbares und schmerzliches Haiti. Die weiterhin große Mehrheit im Repräsentantenhaus und dem Senat können ihnen nicht mehr helfen. Der Gesetzgebungsprozess ist verschüttet.

Comments [0]

Europa als Vorbild

Amerikaner erhalten weniger für ihre Steuern als Europäer, ohne weniger zu zahlen. So argumentiert der Verfasser von Europe's Promise - Why the European Way Is the Best Hope in an Insecure Age. Die Aussagen von Stephen Hill über die Vorreiterrolle Europas entsprechen bei der Besteuerung dem oft im German American Law Journal Dargelegten.

Einkommen- und Körperschaftsteuern auf Bundes-, Staats-, Kreis- und Ortsebene symbolisieren ein typisches amerikanisches Arrangement, das Europäer oft schockiert, wenn sie die USA näher kennenlernen. Wenn sie die Gegenleistung des Staates sehen, vertieft sie den Schock.

Hill geht noch weiter. Die Vorbildrolle gilt auch für das Universitätswesen, die Gesundheitsversorgung, die Wirtschaftskompetenz und die Arbeitsbedingungen. Eliten, in der Regel nach Geld bemessen, können in den USA ihr System als überlegen bezeichnen. Doch die Spitzenleistungen, die es auch in Europa gibt, kommen nicht der Masse zugute. In Europa geht es sowohl Eliten als auch der Mehrheit besser.

Hill überzeugt. Doch darf er seine Kritik an Amerika nicht dem amerikanischen Baggerfahrer unter die Nase reiben, der die Stars and Stripes am Stoßdämpfer und Gun Rack seines Pickup Trucks zeigt und dem gerade der Jahresurlaub gestrichen wurde, nachdem im vergangenen Jahr die bezahlte Krankenzeit, sick Leave, abgeschafft wurde.

Europäer müssen sich solche Bemerkungen erst recht verkneifen. Sie können sich am Radio-Interview ergötzen, das WTOP gerade veröffentlicht hat.

Filed under  //   Arbeitsrecht   Gesundheitswesen   Krankenversicherung   Steuerzahler  

Comments [0]

Fallen des neuen Gesellschaftsrechts

Die neuen Gesellschaftsformen in den USA schaffen so viel Rechtsunsicherheit, dass selbst Anwälte schwere Fehler begehen - zum eigenen Nachteil. Sicherer als LLCs, LLPs, LPs und dergleichen ist nach wie vor die seit Ewigkeiten und USA-weit bekannte Rechtsform der Corporation, die auch Inc., Co. oder Ltd. heißen darf.

Aus dem Süden kommt heute ein Urteil gegen zwei Anwälte, die für ihre Kanzlei eine der neuen Formen wählten und sie auflösten, als sie verklagt wurden, damit das sie verklagende Unternehmen nicht vollstrecken konnte. Das war ihr dritter Fehler. Der erste war markenverletzende Internetwerbung. Der zweite war wohl die Wahl der Gesellschaftsform.

Das Gericht stellte heute fest, dass die Klägerin, gegen die die Anwälte potenzielle Mandanten aufheizen wollten, ihr Urteil gegen die weggefallene Kanzlei nun gegen die Anwälte vollstrecken darf.  Der Schutz der neuen Gesellschaftsform gilt nach dem einzelstaatlichen anwendbaren Recht nur, solange diese Gesellschaft besteht.

Dem verletzten Unternehmen spielte das Gericht im Fall Evanston Insurance v. Chargois & Ernster, et al. noch zwei Trümpfe zu: Weil es sich um ein Vollstreckungsverfahren handelt, dürfen die Gegner keine materiellen Einwendungen erheben. Zudem gilt die Verjährung ab der Rechtskraft des Urteils gegen die Kanzlei, nicht ab dem Verletzungszeitpunkt.

Wer in den USA eine Gesellschaft gründet, muss bedenken, dass die neuen Gesellschaftsformen erst seit Jahrzehnten bekannt sind, in jedem Staat anders geregelt sind und nach wie vor von der Rechtsprechung ungeklärte Fragen aufwerfen.

Die Corporation auf der einen Seite des Spektrums und das Partnership und Limited Partnership auf der anderen sind hingegen etabliert, und im Geschäftsverkehr weiß jeder, was sie sind und wie sie funktionieren. Zudem sind sie kostengünstiger bei der Gründung und Wartung.

Comments [0]

Sammelklage wegen acht Dollar

Das Konzept der Sammelklage wird oft damit erklärt, dass sich Kleinstbeträge nur unwirtschaftlich einziehen lassen. Ein Bösewicht nimmt 1.000 Opfern $5 ab - soll etwa jedes Gerichtskosten von $150 einzahlen, um ihn zu verklagen?

In Donohue v. Quick Collect, Az. 09-35183, ging es um entweder $8 oder $35. Handelte ein Inkassoanwalt rechtswidrig, als er einen Teilbetrag als Zinsen bezeichnete, der keine Verzinsung war? Muss er sich deshalb gegen eine Class Action verteidigen, die die Schuldnerin gegen ihn im Namen aller vergleichbar Betroffenen erhob?

Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks erklärte am 14. Januar 2010 sammelklagenmindernd, dass die Verfehlung des Anwalts durch eine Falschbezeichnung der Schuld nach dem Fair Debt Collection Practices Act unwesentlich war. Die Schuldnerin wurde über ihre Schuld nicht getäuscht und zu einer Fehlentscheidung verführt.

Dennoch belegt die leicht lesbare Urteilsbegründung, dass das Inkasso eine gefährliche Falle auch für US-Anwälte und ihre Mandanten bleibt.

Filed under  //   Inkasso   Prozess   Sammelklage   Urteil  

Comments [0]

Musikgiganten als Kartellverschwörer

Selbst wenn man Musik auf dem iPhone nichts abgewinnt, freut doch die heutige Entscheidung gegen Musikgiganten. Sie brüsten sich in alle Richtungen, kaufen sich Politiker und kämpfen mit harten Bandagen.

Und doch fand der United States Court of Appeals for the Second Circuit in New York City, dass sie als Verschwörungsbeklagte weiter verfolgt werden dürfen - ihr Internet-Musikvertrieb stinkt nach Kartellabsprachen.

Der kleine Mann, der Kunde, hat einen Prozessabschnitt gewonnen. Schon im Schlüssigkeitsverfahren hat das Gericht mit seinem Urteil in Starr v. Sony BMG Nachweise und Erklärungen über geheime Preisabsprachen offen gelegt, die auch in anderen Ländern bei Kartellverfahren nützlich sind.

[T]he complaint contains the following non-conclusory factual allegations of parallel conduct. First, defendants agreed to launch MusicNet and pressplay, both of which charged unreasonably high prices and contained similar DRMs. Second, none of the defendants dramatically reduced their prices for Internet Music (as compared to CDs), despite the fact that all defendants experienced dramatic cost reductions in producing Internet Music. Third, when defendants began to sell Internet Music through entities they did not own or control, they maintained the same unreasonably high prices and DRMs as MusicNet itself. Fourth, defendants used MFNs in their licenses that had the effect of guaranteeing that the licensor who signed the MFN received terms no less favorable than terms offered to other licensors. For example, both EMI and UMG used MFN clauses in their licensing agreements with MusicNet. Fifth, defendants used the MFNs to enforce a wholesale price floor of about 70 cents per song. Sixth, all defendants refuse to do business with eMusic, the #2 Internet Music retailer. Seventh, in or about May 2005, all defendants raised wholesale prices from about $0.65 per song to $0.70 per song. This price increase was enforced by MFNs. AaO 12.

Filed under  //   Internetmusik   Kartell   Preisabsprache   Prozess   US-Recht  

Comments [0]

Sprachprüfung bei Einbürgerung

Die Geschworene kehrt nachts erschöpft vom Gericht heim: Mistrial, zwei Tage verloren. Erst in den Deliberations erklärte eine Geschworene, dass ihr Englisch schlecht ist und sie nichts verstanden hat. Die Hälfte der Geschworenen waren nicht in den USA geboren; nur eine schwieg, bis der Richter den Prozess abbrach.

Vor langer Zeit saß das Dorf unter der Dorflinde und entschied zivil- und strafrechtiche Prozesse. Aus diesen Peers wurden Geschworene, die unter der prozessualen Aufsicht reitender Richter Recht sprachen.

Das Volk soll im eigenen Namen urteilen - hört sich gut an. Nicht jeder traut abgehobenen Gerobten. Bequemer ist es allerdings für das Volk, Richter zu bezahlen, die sich freiwillig die Mühe geben und Jura studiert haben. Doch auch dann bedeutet ein verpatzter Prozess verlorene Zeit und verschwendetes Geld.

Die USA werden ihren verfassungsverbrieften Geschworenenprozess in Zivil- und Strafsachen nicht aufgeben. Vielleicht sollten sie die Einbürgerung mit einer Sprachprüfung verbinden, die auch die Eignung zum Bürgerdienst in der Jury belegt.

Filed under  //   Gericht   Geschworene   Prozess  

Comments [0]

Auskunftsbefehl an Blogger erledigt sich

Das Flugsicherheitsamt stellte noch 2009 das gerade begonnene Subpoena-Verfahren gegen zwei Blogger ein. Mit einer Subpoena erforschte es, wie die Blogger an Flugsicherheitsverfahrensinformationen gelangt waren.

Ob der Staat Verfasser zur Offenlegung von Quellen zwingen darf, ist umstritten und das Thema von Gesetzesvorlagen. Dabei geht auch um die Frage, ob nur berufliche Journalisten oder auch Freizeitschreiber einen Schutz erhalten.

Filed under  //   Blogger   Journalismus   Quellenschutz  

Comments [0]

Gerichtsbarkeit der USA und Auslandssachverhalte

US-Gerichte schicken ausländische Kläger vermehrt  heim. So lautet mein Fazit des Jahres im German American Law Journal.

Bei Inländern wie Ausländern sorgte der Supreme Court für eine Minderung des Klageaufkommens. Bei Auslandstransaktionen wirkt die Abkehr vom Grundsatz, dass ein US-Gericht seine dingliche Zuständigkeit  ausüben darf, nur weil  eine ausländische Dollartransaktion eine Millisekunde lang das Finanzwesen der USA besucht.

Am deutlichsten wird der Trend bei der Anwendung des Forum non conveniens-Grundsatzes im Jahre 2009. Vermehrt üben die Gerichte ihr Ermessen aus, US-Prozesse mit ausländischen Sachverhalten aus den USA zu verweisen. 

Von einer Usurpierung der Gerichtsbarkeit kann man kaum sprechen. Der Trend geht in die Gegenrichtung.

Filed under  //   FNC   Forum non conveniens   Gericht   Gerichtsbarkeit   Prozessrecht   Verweisung  

Comments [0]

Hochwürden und Your Honor

Hochwürden müssen heute arbeiten.  Eine bedeutsame Nacht im Kalenderjahr christlicher Kirchen.

Your Honor in den USA ist heute weniger fleißig. Die oberen Bundesrichter der USA in den United States Circuit Court of Appeals haben noch keine Entscheidung verkündet. Ob das landesweit für die Richter in den USA gilt?  Wer weiß.

Jeder Staat, jedes Gericht hat seine eigenen Regeln, und jeder Richter darf sein eigenes Prozessrecht dem des Bundes oder der jeweiligen Rechtsordnung hinzufügen.

Your Honor in den USA ist schließlich König. Die Stellung ist unvergleichbar mit dem Richter in Europa und selbst dem Hochwürden dort oder dem Father hier.

Filed under  //   Richter   Your Honor  

Comments [0]

Vom eigenen Auto begraben: Wie Vertragsrecht

Der Polizist wird vom eigenen Auto begraben. Er hatte an ihm unter ihm gearbeitet. Das erinnert an amerikanische Verträge. Der selbstgezimmerte landet beim Anwalt, wenn er seine Parteien erschlägt.

Natürlich bin ich wie die Autowerkstatt voreingenommen. Zum einen landet der Streit beim Anwalt. Zum anderen hatte ich im Heussen-Vertragshandbuch erklärt, wieso man in den USA zum Anwalt geht, wenn die Vertragsverhandlungen beginnen.

Filed under  //   USA-Vertrag  

Comments [0]